Meldungen zu Änderung bei den Prüfpflichten und Hinweise zum Ablauf der Prüfung

Tipps zur Vorbereitung der Prüfung

Einige Punkte können Sie schon im Voraus selber überprüfen.

  • Befinden sich im Flaschenkasten nur so viele Gasflaschen wie Halterungen vorgesehen sind? Wenn Ja – ok
  • Für die Prüfung muss mindestens eine Gasflasche (in der auch noch etwas Gas ist) vorhanden sein. Wenn vorhanden – ok
  • Ist die Entlüftung im Flaschenkasten frei? Wenn Ja – ok
  • Befinden elektrische Leitungsverbindungen, Leuchten, Wasserpumpe im Flaschenkasten? Wenn Nein – ok
  • Sind Gasregler und Schläuche jünger als 10 Jahre? Wenn Ja – ok
  • Habe alle Gasregler und Schläuche ein Prüfzeichen des DVGW? Wenn Ja – ok
  • Alle Schläuche müssen einen festen Schraubanschluss haben. Ist das so? Wenn Ja – ok
  • Haben Sie in letzter Zeit die vordere Verkleidung der Truma Heizung mal abgenommen und den Staub abgesaugt? Wenn Ja – ok
  • Bei elektrischer Zündbetätigung von Heizung und Kühlschrank: ist die Batterie voll? Wenn Ja – ok
  • Ist der Kleiderschrank über der Truma Heizung frei zugänglich? Wenn Ja – ok
  • Wenn Sie eine Warmwasserheizung über Gasbetrieb haben: Ist der Boiler oder die Therme mit Wasser gefüllt? Wenn Ja – ok
  • Bei Wohnwagen ohne „autarke Stromversorgung“: Funktionieren alle Geräte ohne Strom von außen (Landstrom / Auto) ? Wenn Ja – ok
  • Sind Sie vertraut mit der Bedienung der Geräte? Oder sind die Bedienungsanleitungen vorhanden?
  • Liegt das gelbe Prüfbuch, eine andere Prüfbescheinigung oder eine Ersteinrichterbescheinigung vor? Wenn nicht: weisen Sie bei Ihrem Anruf oder Ihrer Mail unbedingt darauf hin!

Die Dinge, die Sie nicht mit ok beantworten konnten, bringen Sie am Besten vor der Prüfung in Ordnung.

Alter von Schläuchen und Reglern erkennen:

Bild 1: Regler für die Verwendung im Flaschenkasten von Wohnwagen/Wohnmobil mit Überdruckventil (gelber Knopf rechts) Produktion war 02/ (20) 10 , durfte bis 02/2020 verwendet werden
Bild 2: Schlauch nach DVGW Norm, Produktionsdatum war 2022, Austausch Ende 2032
Bild 3: Dies Kunstoffähnchen findet man oft an Flüssiggasschläuchen; Verwendung für Camping bis Ende des angegeben Jahres

Hinweis zu Gasgeräten, Schläuchen und Reglern die in den Niederlanden angeboten werden: Im Wohnwagen und im Flaschenkasten dürfen keine Gasschläuche mit „Schlauchschellen“ verwendet werden.
Nicht alle Gasregler, Geräte und Schläuche aus dem niederländischen Handel haben eine Zulassung für den Campingbetrieb nach DVGW.
Diese Teile erfüllen nicht die Vorschriften der G 607.
Teilweise hat sich der Handel in den Niederlanden darauf eingestellt und bietet passende Teile an. Zumeist teurer; aber eben nach Vorschrift und sicherer.
Wenn Sie unsicher sind: Schreiben Sie mir eine Mail – ich verkaufe keine Ersatzteile, helfe aber gerne mit einer Empfehlung

Natürlich sollte eine volle Gasflasche angeschlossen sein.

Bitte halten Sie das Prüfbuch oder die Ersteinrichterbescheinigung und den Fahrzeugschein des Fahrzeugs bereit.

Für alle Camper die den Wohnwagen unterhalb verkleidet haben und den Gasflaschenkasten nicht ausgespart haben:
Wo die Mäuse nicht reinkommen, kommt im Fehlerfall am Flaschenkasten austretendes Gas auch nicht raus. Das Gas sammelt sich unter dem Wohnwagen und kann dann zu einer Verpuffung führen.
Der Bereich unterhalb des Flaschenkastens MUSS immer ausreichend belüftet bleiben.
Möglichkeit für einen Sichtschutz bieten zum Beispiel Lochgitterplatten mit ausreichend großen Löchern im unteren Bereich.

Prüfung von Mobilheimen

Mobilheime können nach den Regeln der DVFG G607 geprüft werden wenn
– die Nutzung rein PRIVAT ist (Vermietung od. gewerbliche Nutzung: Prüfung nach DGUV 110-010)
– die Installation der Flüssiggasanlage (weitgehend) nach DIN EN 1949 erfolgt ist
– eine Bescheinigung des Herstellers zur Ersteinrichtung der Flüssiggasanlage vorliegt
– die verwendeten Geräte eine CE oder DVWG Kennzeichnung haben
– die Flüssiggasanlage einen Gesamtverbrauch von 1,5 Kg Gas pro Stunde nicht überschreitet

Die Vorschriften der TRF 2021 (Technische Regeln Flüssiggas) sind zusätzlich zu beachten:

1. Allgemeines
Anlage dauerhaft installiert, Versorgung über Gasflaschen
Keine Anwendung der DIN EN 1949 (keine Freizeitfahrzeug-Installation)
TRF 2021 ist anzuwenden

2. Aufstellung der Gasflaschen
Flaschen müssen in gut belüftetem, witterungsgeschütztem Flaschenschrank stehen
Sicherheitsabstand: mind. 1 m seitlich, mind. 2 m nach oben zu Fenstern, Türen, Zündquellen
Standsicher befestigt, gegen Umfallen gesichert
Flaschen dürfen nicht im Innenraum betrieben werden

3. Verbindung und Leitungsführung
Schlauchleitungen max. 40 cm (bis 1,5 m nur mit Schlauchbruchsicherung)
Nur DVGW-geprüfte Schläuche und Druckregler verwenden
Druckregler mit Sicherheitsabblaseeinrichtung (SAV)
Keine Leitungsführung durch Wohn- oder Schlafräume
Leitungen geschützt verlegen, ggf. mit Schellen befestigen

4. Belüftung und Sicherheit
Ausreichende Lüftung im Raum mit Gasverbrauchsgeräten sicherstellen
Gasmelder (empfohlen) in Bodennähe installieren
Nur Geräte mit Flammenüberwachung und Thermosicherung einsetzen
Keine offene Flamme im Bereich der Gasflaschen

5. Prüfungen nach TRF
Erstprüfung vor Inbetriebnahme durch zertifizierten Gasfachbetrieb
Wiederholungsprüfung alle 2 Jahre
Prüfung umfasst:
Dichtheitsprüfung
Sichtprüfung aller Leitungen und Geräte
Funktionstest der Absicherungen (SAV, Thermosicherung)
Protokollierung durch sachkundige Person

6. Dokumentation
Prüfbescheinigung aufbewahren
Änderungen oder Erweiterungen dokumentieren
Wartungs- und Prüftermine notieren
Ansprechpartner für Störfälle (Installateur, Versorger) vermerken

Austauschpflicht für alte Truma Heizungen

Truma schreibt den Austausch alter Heizungen nach 30 Jahren nur für Wohnmobile vor.
Der Austausch ist für Wohnwagen keine Pflicht.
Den genauen Text lesen Sie hier bei Truma.

Im Rahmen meiner Prüfung werde ich die Heizung, egal wie alt, auch darauf überprüfen, dass kein Abgas unzulässig austritt!


Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in zum
Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen!

Neue Vorschriften zur Gasprüfung!

  • Berlin, 19. Juni 2024
    Wer ein zum Straßenverkehr zugelassenes Wohnmobil oder einen Wohnwagen (also mit Kfz-Kennzeichen) mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist die Prüfung auch vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen.
    Neuer § 60 StVZO
    Das regelt der neue § 60 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
  • Übergangsfrist bis 19.06.2025
    Wer für das Wohnmobil oder den Wohnwagen noch keine gültige Gasprüfung hat, dem bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue
    § 60 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ anzuwenden. 
  • Prüfung ist unabhängig von der HU
    Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen.
  • Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld
    Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen
    Wer die neu eingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).

Auszug aus einer aktuellen Meldung des DVFG