Wolfgang J. Steeg 
Über 25 Jahre Erfahrung als Sachkundiger für die Durchführung der Gasprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 607 

Sachkundiger Gasprüfung
Wohnwagen Wohnmobil auf einem Campingplatz

MOBILE GASPRÜFUNG IN ESSEN
und Umgebung!

Ich biete Ihnen die mobile Gasprüfung für Ihren Wohnwagen oder Ihr Wohnmobil bei Ihnen Zuhause im Umkreis von 20 Km um 45307 Essen herum an!
Termine sind möglich :
von Montags – Freitags 10:00 -19:00 Uhr und Samstags 9:00 -12:00 Uhr.
Grundpreis incl. Anfahrt bis 10 Km : 49 Euro
ab 11 Km : 59 Euro
Grundpreis ohne Anfahrt : 40 Euro Sie kommen mit Ihrem Fahrzeug zu mir ( nur für Womos bis 3,5 t oder Gespanne bis 11 m,

Damit sind weite Bereiche von Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Hattingen, Mülheim, Bottrop abgedeckt. Wenn Sie gerade an der 10 oder 20 Km Grenze wohnen, schreiben Sie bitte eine Nachricht. Wir finden bestimmt eine Lösung.
Es gelten zusätzlich die Bedingungen des Leistungsverzeichnisses.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage über das Formular.

Gasprüfung G 607 bei Ihnen auf dem Dauercampingplatz

Bild von Wolfgang J. Steeg, Sachkundiger des DVFG für G 607 Prüfungen

| Wolfgang J. Steeg |
Seit 1998 Sachkundiger
des DVFG für die G 607 Prüfung.
Mitglied der IHK zu Essen und ebenfalls eingetragen bei der HWK Düsseldorf

G 607 Gasprüfung für Dauercamper

Seit 01.06.2024 haben nun auch Dauercamper, sowohl für ihre Wohnwagen, aber auch für Mobilheime und außerdem für Wohnmobile mit eigenem festem Stellplatz, die Möglichkeit mich zu beauftragen.
Dabei ist mein „Einsatzgebiet“ in einem Umkreis von 200 Km um 45307 Essen herum und in besonderen Fällen auch darüber hinaus.

Prüfung auch in den Niederlanden!

Ich freue mich außerdem darauf, meine Prüftätigkeit auch dem „kampeerder“ auf den „jaarplaatsen“ in den Niederlanden anbieten zu können!

Informationen zu meiner Person und zu meinen Dienstleistungen und Preisen finden Sie auf den folgenden Seiten!
Über meine Kontaktformular erreichen Sie mich schnell und einfach.


Aktuelle Meldung für Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobile durch Änderung der StVZO

Neue Vorschriften zur Gasprüfung!

  • Berlin, 19. Juni 2024
    Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist die Prüfung auch vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen.
    Neuer § 60 StVZO
    Das regelt der neue § 60 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
  • Übergangsfrist bis 19.06.2025
    Wer für das Wohnmobil oder den Wohnwagen noch keine gültige Gasprüfung hat, dem bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen. Ab diesem Stichtag ist der neue
    § 60 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ anzuwenden. 
  • Prüfung ist unabhängig von der HU
    Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen.
  • Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld
    Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen
    Wer die neu eingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).

Auszug aus einer aktuellen Meldung des DVFG
Quelle: DVFG Webseite

Fotos : Catfun-Foto C: Wolfgang J. Steeg Text & Gestaltung: W.J. Steeg