Vorbereitung der Gasprüfung

G607 und DGUV 110-010

Erfolgreiche Prüfung durch gute Vorbereitung!

Die Durchführung der Gasprüfung ist nur möglich, wenn das gelbe Prüfbuch, die Prüfbescheinigung einer Prüforganisation oder eine Ersteinrichterbescheinigung des Herstellers vorliegt! 

Wenn kein gelbes Prüfbuch und auch sonst keine Prüf-Nachweise vorhanden sind, kann ich eine „Neudokumentation“ vornehmen. (Kosten nach Aufwand)
Dafür müssen vorliegen:
ALLE Typenschilder der Geräte, Schläuche, Regler, Kupplungen, Absperrventile
Die Bedienungsanleitungen der Geräte, mit technischen Daten und Zulassungsnummern (wenn nicht mehr vorhanden, müssen diese eventuell beim Hersteller/ über Internet beschafft werden!)

Für alle wesentlichen Änderungen, Umbauten, Modernisierungen oder
Gerätetausch muss zwingend die Einbaubescheinigung einer
autorisierten Fachwerkstatt vorliegen.
Halten Sie bitte entsprechende Nachweise der Fachwerkstatt oder Änderungsabnahmebestätigungen bereit.  
Eine Rechnung einer Fachwerkstatt, mit detaillierter Bezeichnung der durchgeführten Arbeiten und Angabe der verwendeten Materialien mit DIN/EN/CE Nummer erfüllt die Anforderung.

Gelbes Prüfbuch für G607 Prüfung und Bescheinigung nach DVFG

Checkliste zur Vorbereitung der Gasprüfung:

  • Befinden sich im Flaschenkasten nur so viele Gasflaschen wie Halterungen vorgesehen sind? Wenn Ja – ok 
  • Für die Gasprüfung muss mindestens eine Gasflasche (in der auch noch etwas Gas ist) vorhanden sein. Wenn vorhanden – ok 
  • Ist die Entlüftung im Flaschenkasten frei? Wenn Ja – ok 
  • Befinden elektrische Leitungsverbindungen, Leuchten, Wasserpumpe im Flaschenkasten? Wenn Nein – ok 
  • Sind Gasregler und Schläuche jünger als 10 Jahre? Wenn Ja – ok 
Bild zeigt Gasregler 30mbar zugelassen für Camping mit Kennzeichnung des Produktionsdatums
Kennzeichnung „für Campingfahrzeuge“, im Kreis: Überdruckventil; Unten: Herstellungsjahr
  • Habe alle Gasregler und Schläuche ein Prüfzeichen des DVGW?
    Wenn Ja – ok 
  • Alle Schläuche müssen einen festen Schraubanschluss haben. Ist das so?
    Wenn Ja – ok 
  • Haben Sie in letzter Zeit die vordere Verkleidung der Truma Heizung mal abgenommen und den Staub abgesaugt?
    Wenn Ja – ok 
  • Bei elektrischer Zündbetätigung von Heizung und Kühlschrank: ist die Batterie voll?
    Wenn Ja – ok 
  • Ist der Kleiderschrank über der Truma Heizung frei zugänglich?
    Wenn Ja – ok 
  • Wenn Sie eine Warmwasserheizung über Gasbetrieb haben: Ist der Boiler oder die Therme mit Wasser gefüllt?
    Wenn Ja – ok 
  • Bei Wohnwagen ohne „autarke Stromversorgung“: Funktionieren alle Geräte ohne Strom von außen (Landstrom / Auto) ? 
    Wenn Ja – ok 
  • Sind Sie vertraut mit der Bedienung der Geräte? Oder sind die Bedienungsanleitungen vorhanden? 
    Wenn Ja – ok

Die Dinge, die Sie nicht mit ok beantworten konnten, bringen Sie am Besten vor der Prüfung in Ordnung. 

„TANKFLASCHEN“ in Wohnmobilen:
Ich führe die Prüfung und Bescheinigung durch. Dabei sind folgende Punkte zu beachten. 
Die Tankanlage muss von einem zertifizierten Gasfachbetrieb eingebaut worden sein. 
Die technischen Bescheinigungen müssen vorliegen. 
Die Tankanlage muss im Prüfbuch eingetragen sein. 
Die G 607 Prüfung muss von der Einbaufirma nach dem Einbau durchgeführt worden sein. 
Der Tankanschluss darf sich nicht im Flaschenaufstellraum befinden, sondern muss an der Außenseite der Karosserie angebracht sein. 
Dabei darf der Hochdruckfüllschlauch bis zum Flaschenventil nicht durch Innenbereiche geführt werden. 
Die Prüfung der Füllstop-Ventile der Tankflaschen ist aus meiner Sicht (Erfahrungen aus 15 Jahren Einbau von Flüssiggasanlagen in PKW) 
zwingend erforderlich, daher muss der Termin an/in der Nähe einer LPG Tankstelle erfolgen. 

Prüfung von Mobilheimen
Mobilheime können nach den Regeln der DVFG G607 geprüft werden wenn
– die Nutzung rein PRIVAT ist (Vermietung od. gewerbliche Nutzung: Prüfung nach DGUV 110-010)
– die Installation der Flüssiggasanlage (weitgehend) nach DIN EN 1949 erfolgt ist
– eine Bescheinigung des Herstellers zur Ersteinrichtung der Flüssiggasanlage vorliegt
– die verwendeten Geräte eine CE oder DVWG Kennzeichnung haben
– die Flüssiggasanlage einen Gesamtverbrauch von 1,5 Kg Gas pro Stunde nicht überschreitet

Die Vorschriften der TRF 2021 (Technische Regeln Flüssiggas) sind zusätzlich zu beachten:

  1. Allgemeines
    Anlage dauerhaft installiert, Versorgung über Gasflaschen
    Keine Anwendung der DIN EN 1949 (keine Freizeitfahrzeug-Installation)
    TRF 2021 ist anzuwenden
  2. Aufstellung der Gasflaschen
    Flaschen müssen in gut belüftetem, witterungsgeschütztem Flaschenschrank stehen
    Sicherheitsabstand: mind. 1 m seitlich, mind. 2 m nach oben zu Fenstern, Türen, Zündquellen
    Standsicher befestigt, gegen Umfallen gesichert
    Flaschen dürfen nicht im Innenraum betrieben werden
  3. Verbindung und Leitungsführung
    Schlauchleitungen max. 40 cm (bis 1,5 m nur mit Schlauchbruchsicherung)
    Nur DVGW-geprüfte Schläuche und Druckregler verwenden
    Druckregler mit Sicherheitsabblaseeinrichtung (SAV)
    Keine Leitungsführung durch Wohn- oder Schlafräume
    Leitungen geschützt verlegen, ggf. mit Schellen befestigen
  4. Belüftung und Sicherheit
    Ausreichende Lüftung im Raum mit Gasverbrauchsgeräten sicherstellen
    Gasmelder (empfohlen) in Bodennähe installieren
    Nur Geräte mit Flammenüberwachung und Thermosicherung einsetzen
    Keine offene Flamme im Bereich der Gasflaschen
  5. Prüfungen nach TRF
    Erstprüfung vor Inbetriebnahme durch zertifizierten Gasfachbetrieb
    Wiederholungsprüfung alle 2 Jahre
    Prüfung umfasst:
    Dichtheitsprüfung
    Sichtprüfung aller Leitungen und Geräte
    Funktionstest der Absicherungen (SAV, Thermosicherung)
    Protokollierung durch sachkundige Person
  6. Dokumentation
    Prüfbescheinigung aufbewahren
    Änderungen oder Erweiterungen dokumentieren
    Wartungs- und Prüftermine notieren
    Ansprechpartner für Störfälle (Installateur, Versorger) vermerken

Gasprüfung für die Berufsgenossenschaft nach DGUV 110-010

  1. Für die Prüfung muss der Fahrzeugschein vorliegen.
  2. Das Stammblatt der Gasanlage muss vorliegen.
  3. Wenn kein Stammblatt vorliegt, aber keine Änderungen (Leitungsverlegung, Gerätetausch, Erweiterung) vorgenommen wurden, kann ich ein neues Stammblatt erstellen. Dafür müssen vorliegen:
    ALLE Typenschilder der Geräte, Schläuche, Regler, Kupplungen, Absperrventile
    Die Bedienungsanleitungen mit technischen Daten und Zulassungsnummern/ Freigabe für mobile, gewerbliche Verwendung der Geräte (wenn nicht mehr vorhanden, bitte beim Hersteller/ über Internet beschaffen!)
  4. Für alle Änderungen, Umbauten, Modernisierungen
    Gerätetausch muss zwingend die Einbaubescheinigung einer
    autorisierten Fachwerkstatt vorliegen.
    Eine Rechnung einer Fachwerkstatt, mit detaillierter Bezeichnung der durchgeführten Arbeiten und Angabe der verwendeten Materialien mit DIN/EN/CE Nummer erfüllt die Anforderung.
  5. Im besten Fall erstellt diese Fachwerkstatt ein neues Stammblatt.
  6. Wenn die Fachwerkstatt keine Prüferlaubnis nach DGUV 110-010 hat, erstelle ich das Stammblatt auf Grundlage der Rechnung.