Erfolgreiche Prüfung durch gute Vorbereitung der Gasprüfung!
Die Durchführung der Gasprüfung ist nur möglich, wenn das gelbe Prüfbuch, die Prüfbescheinigung einer Prüforganisation oder eine Ersteinrichterbescheinigung des Wohnwagenherstellers vorliegt!

Änderungsabnahmebestätigungen:
Falls es Veränderungen an der Gasanlage gibt, halten Sie entsprechende Nachweise oder Änderungsabnahmebestätigungen bereit.
Befinden sich im Flaschenkasten nur so viele Gasflaschen wie Halterungen vorgesehen sind? Wenn Ja – ok
Für die Gasprüfung muss mindestens eine Gasflasche (in der auch noch etwas Gas ist) vorhanden sein. Wenn vorhanden – ok
Ist die Entlüftung im Flaschenkasten frei? Wenn Ja – ok
Befinden elektrische Leitungsverbindungen, Leuchten, Wasserpumpe im Flaschenkasten? Wenn Nein – ok
Sind Gasregler und Schläuche jünger als 10 Jahre? Wenn Ja – ok

Überdruckventil (im Kreis)
Produktionsdatum (unten am Rand)


Habe alle Gasregler und Schläuche ein Prüfzeichen des DVGW? Wenn Ja – ok
Alle Schläuche müssen einen festen Schraubanschluss haben. Ist das so? Wenn Ja – ok
Haben Sie in letzter Zeit die vordere Verkleidung der Truma Heizung mal abgenommen und den Staub abgesaugt? Wenn Ja – ok
Bei elektrischer Zündbetätigung von Heizung und Kühlschrank: ist die Batterie voll? Wenn Ja – ok
Ist der Kleiderschrank über der Truma Heizung frei zugänglich? Wenn Ja – ok
Wenn Sie eine Warmwasserheizung über Gasbetrieb haben: Ist der Boiler oder die Therme mit Wasser gefüllt? Wenn Ja – ok
Bei Wohnwagen ohne „autarke Stromversorgung“: Funktionieren alle Geräte ohne Strom von außen (Landstrom / Auto) ? Wenn Ja – ok
Sind Sie vertraut mit der Bedienung der Geräte? Oder sind die Bedienungsanleitungen vorhanden?
Die Dinge, die Sie nicht mit ok beantworten konnten, bringen Sie am Besten vor der Prüfung in Ordnung.
„TANKFLASCHEN“ in Wohnmobilen:
Ich führe die Prüfung und Bescheinigung durch. Dabei sind folgende Punkte zu beachten.
Die Tankanlage muss von einem zertifizierten Gasfachbetrieb eingebaut worden sein.
Die technischen Bescheinigungen müssen vorliegen.
Die Tankanlage muss im Prüfbuch eingetragen sein.
Die G 607 Prüfung muss von der Einbaufirma nach dem Einbau durchgeführt worden sein.
Der Tankanschluss darf sich nicht im Flaschenaufstellraum befinden, sondern muss an der Außenseite der Karosserie angebracht sein.
Dabei darf der Hochdruckfüllschlauch bis zum Flaschenventil nicht durch Innenbereiche geführt werden.
Die Prüfung der Füllstop-Ventile der Tankflaschen ist aus meiner Sicht (Erfahrungen aus 15 Jahren Einbau von Flüssiggasanlagen in PKW)
zwingend erforderlich, daher muss der Termin an/in der Nähe einer LPG Tankstelle erfolgen.
Prüfung von Mobilheimen
Mobilheime können nach den Regeln der DVFG G607 geprüft werden wenn
– die Nutzung rein PRIVAT ist (Vermietung od. gewerbliche Nutzung: Prüfung nach DGUV 110-010)
– die Installation der Flüssiggasanlage (weitgehend) nach DIN EN 1949 erfolgt ist
– eine Bescheinigung des Herstellers zur Ersteinrichtung der Flüssiggasanlage vorliegt
– die verwendeten Geräte eine CE oder DVWG Kennzeichnung haben
– die Flüssiggasanlage einen Gesamtverbrauch von 1,5 Kg Gas pro Stunde nicht überschreitet
Die Vorschriften der TRF 2021 (Technische Regeln Flüssiggas) sind zusätzlich zu beachten:
- Allgemeines
Anlage dauerhaft installiert, Versorgung über Gasflaschen
Keine Anwendung der DIN EN 1949 (keine Freizeitfahrzeug-Installation)
TRF 2021 ist anzuwenden - Aufstellung der Gasflaschen
Flaschen müssen in gut belüftetem, witterungsgeschütztem Flaschenschrank stehen
Sicherheitsabstand: mind. 1 m seitlich, mind. 2 m nach oben zu Fenstern, Türen, Zündquellen
Standsicher befestigt, gegen Umfallen gesichert
Flaschen dürfen nicht im Innenraum betrieben werden - Verbindung und Leitungsführung
Schlauchleitungen max. 40 cm (bis 1,5 m nur mit Schlauchbruchsicherung)
Nur DVGW-geprüfte Schläuche und Druckregler verwenden
Druckregler mit Sicherheitsabblaseeinrichtung (SAV)
Keine Leitungsführung durch Wohn- oder Schlafräume
Leitungen geschützt verlegen, ggf. mit Schellen befestigen - Belüftung und Sicherheit
Ausreichende Lüftung im Raum mit Gasverbrauchsgeräten sicherstellen
Gasmelder (empfohlen) in Bodennähe installieren
Nur Geräte mit Flammenüberwachung und Thermosicherung einsetzen
Keine offene Flamme im Bereich der Gasflaschen - Prüfungen nach TRF
Erstprüfung vor Inbetriebnahme durch zertifizierten Gasfachbetrieb
Wiederholungsprüfung alle 2 Jahre
Prüfung umfasst:
Dichtheitsprüfung
Sichtprüfung aller Leitungen und Geräte
Funktionstest der Absicherungen (SAV, Thermosicherung)
Protokollierung durch sachkundige Person - Dokumentation
Prüfbescheinigung aufbewahren
Änderungen oder Erweiterungen dokumentieren
Wartungs- und Prüftermine notieren
Ansprechpartner für Störfälle (Installateur, Versorger) vermerken